Staatsanwaltschaft ermittelt nach Rettungseinsatz
Ein 28-Jähriger aus Bookholzberg setzt am Neujahrsmorgen wegen Herzbeschwerden einen Notruf ab. Rettungssanitäter und auch eine Notärztin kommen, können sich aber nicht auf geeignete Rettungsmaßnahmen einigen. Der junge Mann stirbt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft, ob jemand für den Tod verantwortlich zu machen ist.
Diese Geschichte ist sehr traurig und hat viele Fragezeichen: Nach Deldorado-Informationen wählte ein 28-jähriger Mann aus Bookholzberg am Neujahrstag dieses Jahres die Notrufnummer 112, weil er unter akuten Herzbeschwerden litt. Rettungssanitäter aus dem Landkreis Oldenburg und eine Notärztin aus Delmenhorst fuhren, getrennt mit zwei Fahrzeugen, zum Einsatzort. Weil sie beim Eintreffen dort vor verschlossenen Türen standen, da der Patient die Tür schon nicht mehr öffnen konnte, erschien auch noch die Feuerwehr, um ihnen Zutritt zu verschaffen. Was danach für das Wohl des Patienten aus medizinischer Sicht das Richtige gewesen wäre, darüber gibt es unterschiedliche Ansichten. Nach Deldorado-Informationen wollten die beiden Rettungssanitäter eine Wiederbelebung durchführen, weil sie von einem sogenannten AV-Block dritten Grades ausgegangen seien, einer schweren Herzrhythmusstörung, bei dem eine Defibrillation möglicherweise hätte helfen können.
Die Diagnose der Notärztin
Die Notärztin stellte nach Deldorado-Informationen eine andere Diagnose, sie soll konstatiert haben, dass der Patient an einer sogenannten Asystolie litt. Bei diesem Zustand, auch Herzstillstand genannt, liegt ein Stillstand der mechanischen und elektrischen Herztätigkeit vor, dann hilft – laut Lehrmeinung – keine Defibrillation mehr. Im Gespräch mit Deldorado war eine im Rettungsdienst erfahrene Person, die den Fall kennt, jedoch der Ansicht, dass es keinesfalls geschadet hätte, es zu versuchen, den Patienten wiederzubeleben. Zumal es bei dem vorliegenden Fall beim EKG keine Nulllinie gegeben haben soll. Die Notärztin soll den Sanitätern stattdessen sogar verboten haben, Wiederbelebungsversuche an dem 28-Jährigen durchzuführen, heißt es aus dem Umfeld der Sanitäter. Das letzte Wort, was in einem solchen Rettungsfall zu tun ist, hat stets der Arzt. Wenn ein Sanitäter gegen dessen Anweisungen handelt, drohen ihm rechtliche Konsequenzen. Nach dem Vorfall, der mit dem Tod des Patienten endete, wurde ein sogenanntes CIRS-Protokoll gefertigt. CIRS steht für Critical Incident Reporting System (Berichtssystem über kritische Vorkommnisse) und soll helfen, kritische Ereignisse in der Medizin und in der Luftfahrt zu melden.
Behörden kennen den Fall
Ob sich alles exakt so zugetragen hat oder ob es medizinisch nachvollziehbare Gründe für das Handeln der Ärztin gab, lässt sich derzeit nicht durch Informationen von offizieller Stelle bestätigen. Denn obwohl der Fall einigen Behörden bekannt ist, möchte kaum jemand darüber sprechen. So auch Dr. Peter Günter, der ärztliche Leiter des Rettungsdienstes des Landkreises Oldenburg. Auf Nachfrage möchte er keine Stellung dazu abgeben und verweist auf den ihm vorgesetzten Landkreis Oldenburg. Dessen Pressesprecher Oliver Galeotti sagt auf Deldorado-Nachfrage zu den Unstimmigkeiten am Einsatzort: „Die Kreisverwaltung des Landkreises Oldenburg kann bestätigen, dass es den Einsatz am 1. Januar 2015 gegeben hat. Zu Ihren weiteren Fragen können wir vor dem Hintergrund der noch laufenden Ermittlungen der zuständigen Behörden keine weiteren Auskünfte geben.“ Auch in Delmenhorst ist der Fall an höchster städtischer Stelle bekannt, die eingesetzte Notärztin war immerhin im Auftrag der Feuerwehr Delmenhorst unterwegs. Oberbürgermeister Axel Jahnz möchte sich dazu ebenfalls nicht äußern: „Ich kann dazu nichts sagen, wir müssen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten.“
Die Staatsanwaltschaft prüft
Auf die Staatsanwaltschaft verweist auch die Polizei, als wir Fragen zu dem Fall stellen wollen.
Aus Gründen des Persönlichkeitsrechts bestätigt Oberstaatsanwältin Dr. Frauke Wilken auf Nachfrage nicht den Namen des betroffenen jungen Mannes, doch Alter, Wohnort und Datum des Vorfalls stimmen überein. Frauke Wilken bestätigt, dass Ermittlungen aufgenommen wurden. „Wir überprüfen die Umstände des Todes und nehmen dabei auch das Verhalten der Notärztin in den Blick.“ Die Staatsanwaltschaft geht vor dem Hintergrund des Versterbens der Frage nach: Könnte dafür jemand verantwortlich sein?