Stadt deckt Döner-Schwindel
WER VERKAUFT MOGELPACKUNGEN?
Ach wie gut, dass niemand weiß, wer falschen Döner hier verspeist. Das denkt sich wohl auch die Stadtverwaltung, denn dort weigert man sich, die Namen der Imbisse zu veröffentlichen, die beim Verkauf von Dönerfleisch und Feta-Käse ordentlich schummeln. Deswegen hat die Borgmeier Media Gruppe jetzt Klage eingereicht.
Vier Delmenhorster Dönerbuden haben Dönerschmu gemacht, deshalb hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen alle vier Strafbefehle erlassen. In den Imbissen wurde nicht nur falsch deklariertes Dönerfleisch verkauft, sondern auch falscher Feta-Käse. Dönerfleisch darf nicht mehr als 60 Prozent Hack enthalten, Feta-Käse muss aus Schafs- oder Ziegenmilch bestehen. Die Kunden in Delmenhorst zahlen also viel Geld für Dönerfleisch und bekommen stattdessen billiges Hack. Gut zu wissen wäre, in welchen Dönerbuden die Kunden hinters Licht geführt worden sind. Dummerweise weigert sich die Stadtverwaltung konsequent, die Namen rauszurücken. Die Borgmeier Media Gruppe jedoch versucht alles, um an Informationen über die Döner-Trickser zu kommen.
Klares „Nö“ vom Staatsanwalt
Als Erstes sprechen wir mit dem leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Oldenburg, Roland Herrmann, und bitten ihn um die Herausgabe der Namen. Seine Antwort ist kurz, aber klar: „Nö!“ Die Benachrichtigung der Öffentlichkeit sei Sache der Stadtverwaltung. Ein paar Details können wir ihm aber trotzdem entlocken: Zum einen haben alle vier Dönerbuden-Besitzer Widerspruch gegen die Strafbefehle eingelegt. Deswegen handele es sich um laufende Verfahren. Nur in einem Fall nicht, wodurch dieser als einziger bereits rechtskräftig sei. Hier habe man sich „geeinigt“, sodass der Beschuldigte keine Strafe, dafür aber eine geringe Geldauflage zahlen muss.
Überall wird getrickst
Zwischenzeitlich schalten wir die Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZN) ein und lassen uns über Verbraucherrechte aufklären: Dem § 40 Absatz 1a im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zufolge müssten die Namen genannt werden, wenn die Strafe mindestens 350 Euro beträgt, erklärt uns Hedi Grunewald von der VZN. Und nicht nur das: Die Stadt sei dann auch verpflichtet, die Namen auf eine Onlineplattform zu stellen (www.verstoesse.lebensmittel-futtermittel-sicherheit.niedersachsen.de). Der Knackpunkt: Durch die „Einigung“ in einem der vier Fälle wurde das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt. Die zu zahlende Geldauflage ist kleiner als die zuerst angesetzten 350 Euro und damit wurde das öffentliche Interesse praktisch weggekauft. Weiter empfiehlt uns Hedi Grundewald, einen Antrag an die Delmenhorster Lebensmittelüberwachung (Fachdienst 32) zu stellen, falls die Stadt weiterhin mauert.
Keine Infos von der Stadt
Als Nächstes wenden wir uns an die Stadt und erbitten dort die Bekanntgabe der Namen, die Antwort ist ernüchternd: „Da es sich derzeit noch um ein laufendes Verfahren handelt – bislang ist kein rechtskräftiges Urteil im Rahmen eines Bußgeldverfahrens erlassen worden –, kann Ihnen der zuständige Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitteilen, um welche Imbisse es sich handelte“, sagt Pressesprecher der Stadt Timo Frers. Komisch, Hedi Grunewald vom Verbraucherschutz hat uns etwas ganz anderes erzählt. Also folgen wir ihrem Rat und stellen einen formlosen Antrag an den besagten Fachdienst.
Rechtsanwalt soll Licht ins Dunkel bringen
Wie erwartet wird unser Antrag eiskalt abgelehnt: „Wir sind nicht Herr des Verfahrens und können daher keine Auskunft geben“, behauptet Maike Stürmer-Raudszus aus dem Vorstandsbüro der Stadtverwaltung. Die „Herren des Verfahrens“ haben uns jedoch ganz klar an die Stadt verwiesen. Weiter führt Stürmer-Raudszus in ihrem Schreiben aus: „Die Presse kann keinen Antrag nach VIG stellen oder von uns Informationen aufgrund von § 40 LFGB fordern.“ Das wollen wir doch mal sehen: Wir schalten Rechtsanwalt Nikolai Klute aus Hamburg ein. Noch am selben Tag fordert er die Stadt schriftlich auf, uns bis zum 20. August um 18 Uhr die Namen zu nennen, andernfalls würden wir eine Klage einreichen.
Selbst ist die Presse
Zeitgleich setzen wir unsere Recherche-Arbeiten fort und statten etlichen Döner-Imbissen im Innenstadt-Bereich einen Besuch ab. In jedem Laden konfrontieren wir die Besitzer mit den erlassenen Strafbefehlen. Jedoch gibt keiner der Besitzer zu, dass zurzeit gegen ihn vorgegangen wird. Nur einer gibt es zwar nicht zu, streitet es aber auch nicht ab. Seine Reaktion: „Was soll ich dazu sagen?“ Offenbar haben wir einen der vier Dönerschmu-Macher erwischt. Doch bevor wir seinen Namen nennen, wollen wir auch die anderen Schummler entlarven.
Zu geringer krimineller Unrechtsgehalt?
Die Stadt hält sich nicht an das Ultimatum. Im Laufe des Tages teilt man uns mit, es sei abzuwägen, „ob dem Informationsinteresse der Presse aufgrund der Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG einerseits oder den Grundrechten Dritter in Gestalt des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1, 2 Abs. 1 GG), der Eigentumsgarantie in der Form des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes (Art. 14 GG) sowie der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) andererseits der Vorzug zu geben ist“, diese Abwägung habe stattgefunden und zu der Entscheidung geführt, dass man die Namen nicht nennen werde.
Wir reichen Klage ein
Das lassen wir uns nicht gefallen: Wir beauftragen Rechtsanwalt Nikolai Klute, ein Verwaltungsgericht klären zu lassen, ob die Stadt durch die Verweigerung der Namensnennung ihre Informationspflicht verletzt. Schließlich ist es von großem öffentlichem Interesse, wo die Döner-Mogelpackungen verkauft werden. Das bestätigt sich auch ganz klar bei Facebook: „Frechheit, dass so etwas nicht sofort öffentlich gemacht wird“, kommentiert ein User unseren Beitrag auf der Deldorado-Facebook-Seite. Die Kanzlei unseres Anwalts stuft die Chancen, den Prozess zu gewinnen und an die Namen zu kommen, als hoch ein.