Europa wächst zusammen
WAS GIBT’S NEUES IN 2014?
Sinkende Müllgebühren, SEPA und vieles mehr. Deldorado hat einmal zusammengetragen, was auf die Delmenhorster im neuen Jahr so alles an Gesetzesänderungen zukommen dürfte. Auch wenn wir natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Eine neue Anlage soll es offenbar richten. Glaubt man den Versprechungen der Stadtverwaltung, werden im kommenden Jahr die Abfallgebühren gesenkt. Im Klartext: Je nach Größe und Inhalt der jeweiligen Tonne könnten laut Ratsbeschluss Senkungen zwischen 2,9 Prozent bis 26,9 Prozent auf Delmenhorst zukommen. Denn und hier zitieren wir den Ratsbeschluss: „Die in 2014 durch Gebühren zu deckenden Kosten lassen sich im Vergleich zur Vorjahreskalkulation um insgesamt rund 636.500 Euro verringern!“ Inwieweit dies potenziell höhere Kosten zum Beispiel durch die Energieabgaben auffangen wird, bleibt dabei zumindest abzuwarten.
IBAN und BIC
Wesentlich einschneidendere Änderungen kommen deutschlandweit auf uns zu. Ab dem 1. Februar wird in ganz Europa die sogenannte Single Euro Payment Area, oder kurz SEPA, endgültig eingeführt. In dieser soll der Zahlungsverkehr in den bislang 33 EU-Mitgliedsstaaten vereinheitlicht und vereinfacht werden. Also müssen wir uns wieder jede Menge neue tolle bürokratische Begriffe merken und lernen, damit umzugehen. Obwohl sich das Prinzip des Zahlungsverkehrs an sich für uns nicht großartig ändern wird. Anstelle einer Kontonummer und Bankleitzahl werden wir allerdings nun mit einer International Bank Account Number (IBAN) ausgestattet, die zur Identifikation dient – und in der beide Vorgängernummern weiterhin vorhanden sein werden. Bis zum 1. Februar 2016 muss außerdem jeder, der grenzüberschreitende Zahlungen in eines der an der SEPA teilnehmenden Länder tätigen möchte, einen sogenannten Business Identifier Code (BIC) angeben, den er von seiner Hausbank erhält. Die Umstellungen von Daueraufträgen müssen wir dabei nicht selbsttätig vornehmen, das erledigt unsere Bank. Anders sieht es wohl mit Lastschriften aus, zumindest für die Einreicherseite, die größere Umstellungen vornehmen muss. Mehr dazu zum Beispiel auf dem Informationsportal der Deutschen Bundesbank www.sepadeutschland.de. Für die Zahlerseite ändert sich auch hier nichts.
Neue EU-Verbraucherrichtlinie
Und sonst so? Vermutlich wird sich der Kinderfreibetrag in der Steuererklärung auf Grundlage von Berechnungen des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2012 ein wenig erhöhen. Von bislang 4.368 Euro pro Kind auf 4.400 Euro. Auch soll am 13. Juni die neue EU-Verbraucherrichtlinie in Kraft treten. Diese Richtlinie wird mit strengeren Änderungen für Dienstleister und Shopbetreiber einhergehen. Zum Beispiel werden Onlinehändler genauere Informationspflichten gegenüber ihren Kunden haben. Das Jahr 2014 birgt also tatsächlich allerhand Änderungen …